Meldedialog
Die elektronischen Rückmeldungen mit den Sozialversicherungsträgern erfolgen bereits seit 2012.
Seit Beginn 2013 ist dieses auch mit der Bundeszentrale für Steuern (BZSt.) für den Abruf der elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) möglich wie z.B. Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, LSt-Anmeldung, LSt-Bescheinigung.
Die Rückmeldungen werden automatisch in die entsprechenden Mandanten übertragen, sofern eine Zuweisung erfolgen kann. Sie erhalten dann einen Hinweis, dass "Rückmeldungen" vorliegen.
Es werden alle Rückmeldungen angezeigt. Die Rückmeldungen können ausgedruckt und / oder importiert werden.
Ferner steht eine Übersicht der gesendeten SV-Daten (z.B. Beitragsnachweise, DEÜV, AAG, EEL, BNW) zur Verfügung. Ferner steht eine Übersicht der empfangenen SV-Daten, z.B. Vorerkrankung, EEL, SV-Nr., Zahlstelle, GKV,AAG, EUBP, UV Stammdaten, zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Meldedialog entnehmen Sie bitte den "Hinweisen zum Verfahren".
