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LohnAs Kanzleilohn

LohnAs Kanzleilohn ist ein von Lohndata entwickelte Lohn- und GehaltsabrechnungsSoftware. LohnAs Kanzleilohn wird im Rechenzentrum selbst verwendet, um Mandanten, die ihre Abrechnungen outsourcen, abzurechnen. Die Software wird seit 1992 deutschlandweit vertrieben, zuerst unter dem Namen Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT, ab 2003 als LohnAs Kanzleilohn. Inzwischen steht seit 2018 neben der Kanzleiversion auch eine Prepaid Version zur Verfügung.

LohnAs Prepaid

Geschichte

  • 1981 Gründung der Lohndata GmbH
  • 1985 Gründung des eigenen Rechenzentrums
  • 1991 Gründung des Lohndata Ausbildungs- und Schulungszentrums
  • 1991 Beginn der Softwareentwicklung Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT
  • 1992 schrittweiser Einsatz von Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT im Rechenzentrum
  • 1992 deutschlandweiter Vertriebsbeginn der Software Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT
  • 1997 die Software Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT wird als Windowsversion angeboten
  • 2000 ITSG-Zulassung, GKV-Gütesiegel, SOKA Wiesbaden Zulassung zum Datenträgeraustausch
  • 2001 Integration der Datenfernübertragung für DEÜV-Monats- und Jahresmeldungen sowie monatliche Beitragsnachweise (Dakota), Datenträgeraustausch SOKA Berlin mit Datenrückmeldung der SOKA
  • 2001 Elster-Zulassung der Oberfinanzdirektion München für Datenfernübertragung der Lohnsteueranmeldung
  • 2003 erfolgreiche Markteinführung der Software LohnAs Kanzleilohn auf Grundlage der überarbeiteten Version von Lohndata LOHN / BAULOHN / BAT
  • 2005 Online-Archivzugriffe für unsere Abrechnungskunden über das Internet
  • 2005 LohnAs Kanzleilohn erhält das Gütesiegel GKV mit Prädikat
  • 2008 Erweiterung der Geschäftsräume
  • 2012 Oktober - euBP-Modul für die "Online- Betriebsprüfung" betriebsbereit
  • 2013 Übernahme der Lohndata GmbH durch die Paychex Deutschland GmbH, Weiterführung als eigenständiges Lohnbüro und der Marke Lohndata
  • 2018 Prepaid Version wird vertrieben

Handbuch

Allgemeine Hinweise

Kanzleicenter

Mandantencenter

Praxistipps

Anhang

Informationen

Updates

Hinweise

Rundschreiben

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