Personal

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Version vom 21. Januar 2019, 13:05 Uhr von Research (Diskussion | Beiträge)$7

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Inhaltsverzeichnis

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Über diese themenorientierte Zusammenfassung sind die Eingabemasken für die Personaleinrichtung direkt aufrufbar.

Neuer Mitarbeiter

Für die Einrichtung eines "neuen Mitarbeiters" ist die Vergabe einer Personalnummer notwendig. Entweder die Personalnummer wird direkt in das Feld eingetragen oder die nächste freie Personalnummer wird durch das System übernommen. Angaben zur Person, das Eintrittsdatum und der Abrechnungstermin (Gesamt/ 1. Gruppe/ 2. Gruppe) sind zu ergänzen. Bei einer befristeten Anstellung kann das Austrittsdatum bereits mit hinterlegt werden. Für die Austrittsgründe kann ein eigener Katalog angelegt werden, der für Auswertungen herangezogen werden kann. Für die Eingabe der weiteren persönlichen Daten stehen zwei unterschiedliche Masken, Schnellerfassung und Standarderfassung, zur Verfügung.


Personalnummer kopieren

Beim Wiedereintritt eines Mitarbeiters können die Stammdaten der alten Personalnummer auf die neue Personalnummer übertragen werden. Es ist eine neue Personalnummer zu vergeben und das neue Eintrittsdatum einzutragen. Beim Kopieren kann entschieden werden, ob die

  • Festbezüge, Stundenlöhne
  • FiBu - Konten
  • Bewegungsdaten
  • Arbeitszeitkonten
  • Lohnkonten als Vortrag

mit übernommen werden sollen.

Gleichwohl kann die Personalnummer auf einen anderen Mandanten übertragen werden ("in einen anderen Mandanten kopieren" ist dann zu aktivieren und der Mandant auszuwählen).

PersonalnummerKopieren.jpg


Bitte beachten:

Prüfen Sie die kopierten Personalnummern auf Richtigkeit nach der Datenübernahme!


Schnellerfassung

Über die Schnellerfassung werden die wichtigsten Daten zur Person (persönliche Daten I und II), der Steuerberechnung, zur Sozialversicherung, zur Beschäftigung und zur Entlohnung erfasst.


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Bitte beachten:

Alle Felder, die mit einem " * " gekennzeichnet sind, müssen erfasst werden (Zwangsfelder).


Standarderfassung

Bei der Standarderfassung werden alle Daten mit Hilfe eines Assistenten erfasst. Wenn Sie den Button "Personaldaten erfassen" anwählen, werden alle Erfassungsmasken zur Eingabe der Personaldaten angeboten. Noch nicht bearbeitete Erfassungsmasken sind durch ein rotes Ausrufezeichen gekennzeichnet. Bereits bearbeitete Erfassungsmasken tragen einen grünen Haken als Bearbeitungskennzeichen. Die Bearbeitungskennzeichen können über die Checkbox "Bearbeitungskennzeichen zurücksetzen" zurückgesetzt werden. Dann werden alle Eingabemasken wieder mit einem roten Ausrufezeichen gekennzeichnet.


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Personalverwaltung

Über die Personalverwaltung können Informationen zum Mitarbeiter wie Stammkostenstelle, Eintritt, Austritt, Ersteintritt, Probezeit, Verarbeitungsstand und Abrechnungstermin eingesehen werden. Vorhandene Personalnummern können auf eine andere Personalnummer über den Button "Personalnummer kopieren" kopiert werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, Personalnummern auch in einen anderen Mandanten zu übertragen.

Über den Button "Neu" wird eine neue Personalnummer eingerichtet.

Mit dem Button "Löschen" können noch nicht abgerechnete (!) Personalnummern wieder gelöscht werden, z.B. bei Fehleingaben.


Bitte beachten:

Bereits abgerechnete oder ausgeschiedene Personalnummern dürfen nicht gelöscht werden (Nachweispflicht)!!!


Über den Button "Suchen" werden alle Mitarbeiter aufgelistet.

Zu jeder Personalnummer kann ein Bild des Mitarbeiters im Ordner "Fotos" hinterlegt werden.


Hinweis:

Bildformat: JPG oder GIF

Größe: 150 x 200 Pixel

Auflösung: 72 dpi


Hinweis:

Sollen bereits ausgeschiedene Personen nachgerechnet werden, ist das Feld (Checkbox) "Aktive Person" zu aktivieren.

Personaldaten

In diesen Masken wird der Name, die Adresse (Inland oder Ausland), persönliche Daten/ SV-Nr. , Zahlungsweise (z.B. Bankverbindung), Kommunikation (Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse) und Informationen (z.B. Qualifikation, Ausweisnummer, Führerscheinklasse) hinterlegt.

Für die DEÜV-Meldung ist die Sozialversicherungsnummer unbedingt erforderlich. Liegt diese nicht vor, ist der Geburtsort, Geburtsdatum und Geburtsname zu hinterlegen, damit eine elektronische Anmeldung erfolgen kann. Unterbrechungs- und Abmeldungen sind nur mit Sozialversicherungsnummer möglich. Es ist zwingend erforderlich, eine Sozialversicherungsnummer oder eine Versicherungsnummer bzw. Verfahrensnummer der Deutschen Rentenversicherung zu hinterlegen.


Vorträge

Bei Übernahme von Mandanten innerhalb des Jahres ist es oftmals notwendig, Lohnkontowerte vorzutragen, damit zum Jahresende alle Verkehrszahlen zur Verfügung stehen. Als Vortragsmonat ist der Vormonat vor Erstabrechnung mit diesem Programm anzugeben und die Werte sind kumuliert für den Vorzeitraum zu erfassen.


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Bitte beachten:

Alle Vortragswerte beziehen sich auf die hinterlegten Steuer- und SV-Tage. Hierdurch wird der Vorzeitraum bestimmt.


Ehegatten

Für die Berechnung der Bezüge im öffentlichen Dient ist es erforderlich, Angaben zum Ehegatten zu machen. Ist der Ehegatte ebenfalls im öffentlichen Dienst beschäftigt, muss auch der Arbeitgeber angegeben werden. Des Weiteren sind dem Ehegatten, falls vorhanden, die entsprechenden Kinder zuzuordnen


Kinder

Zur Berücksichtigung der Kinderanteile in den Bezügen des öffentlichen Dienstes ist es erforderlich, die Kinder zu erfassen.

> Erfassung der Kinder

Über diesen Button wird ein neuer Datensatz zur Erfassung der Kinder angelegt.

Ferner sind eventuell Angaben zur

  • Übernahme in die Kindergeldstatistik
  • Kinderanteil im öffentlichen Dienst
  • Kind bei der tariflichen Arbeitszeit berücksichtigen

zu aktivieren.

Die Geburtsdaten und der Name des Kindes sind zu erfassen.


> Erstellung der Kindergeldstatistik

Für die Kindergeldstatistik kann hier der Datenträger (Diskette) oder ein Ordner erstellt werden. Für die Monatsmeldung ist eine "0" einzugeben. Bei Berichtigungen wird eine fortlaufende Nummer "1-99" eingetragen. Bei aktivierter Checkbox wird nach der Disketten-bzw. Datenerstellung ein Übernahmeprotokoll für den aktuellen Monat ausgegeben.


Beschäftigung/Kostenstellen

Entlohnungsform

Für die Ermittlung von Kurzarbeitergeld, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen und fürs AAG-Verfahren ist es erforderlich, die Entlohnungsform (Stundenlohn oder Gehalt) zu hinterlegen.


Eintritt / Austritt / Kündigung

Das Eintritts-/ Austrittsdatum wird in der Personalverwaltung eingegeben.

Beim Tod des Arbeitnehmers ist die Checkbox (1.2d) zu aktivieren.

Erhält der Mitarbeiter nach Austritt noch Einmalbezüge wie z.B. Tantiemen oder Sonderzahlungen, ist dieses unter 1.2e zu kennzeichnen und die Bezüge im aktuellen Monat über die Bewegungsdaten mit der Stammlohnart 203 zu erfassen.

Die Registerkarten 2-6 sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum ELENA Meldeverfahrens auszufüllen (wird z. Zt. nicht benötigt).


Tätigkeit/Kostenstellen

Anzugeben ist die typische Berufsbezeichnung für die Tätigkeit (muss nicht identisch mit der Angabe bei der SV sein) sowie der Ort.

Zur Unterscheidung der Tätigkeiten kann ein eigener Katalog der Beschäftigungskennzeichen angelegt und für Auswertungen verwendet werden.

Beim Personenstatus ist der entsprechende Statur auszuwählen (Pflichtfeld).

Wurden bei den Lohnarten die erweiterten Fibu-Konten eingerichtet (z.B. für die Pflegebuchhaltung), ist beim Mitarbeiter der entsprechende Kontenkreis bei "benutze erweiterte Fibu-Konten" einzustellen.

Hat der Betrieb mehreren Betriebsstätten, so ist die entsprechende Betriebsstätte dem Mitarbeiter zuzuordnen.

Werden im Betrieb Kostenstellen geführt, ist der Mitarbeiter einer Stammkostenstelle zuzuordnen. Arbeitet der Mitarbeiter in mehreren Kostenstellen, können die fest hinterlegten Bezüge prozentual auf verschiedene Kostenstellen verteilt werden.


Funktionsarten je Kostenstelle

Zur Erfassung von Funktionsarten ist die Personalnummer auszuwählen. Über den Aufruf "Funktionsarten je Kostenstelle" gelangt man zur Eingabemaske. Für die Kostenträgerrechnung kann jeder Kostenstelle eine Funktionsart zugewiesen werden. Der Katalog der Funktionsarten ist frei definierbar.

Sozialversicherung

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Allgemeine SV-Daten

Register "DEÜV"

Zu den SV-Daten gehört der "Personengruppenschlüssel (PGS)". Dieser enthält immer eine beitrags- oder leistungsrechtliche Besonderheit für einen Sozialversicherungszweig und ergänzt somit den Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit. Ab PGS 900 werden nicht meldepflichtigen Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung eingetragen.

Die Angaben im "Beitragsgruppenschlüssel (BGS)" regelt die Beitragsbehandlung in den einzelnen Sozialversicherungszweigen (KV, RV, AV, PV).

Für den "sonstigen Schlüssel" Rentenschlüssel und den Personenstatus sind aus dem Katalog die entsprechenden Angaben zu übernehmen. Im Personenstatus ist anzugeben, ob es sich beim Mitarbeiter um einen Arbeiter, Angestellten, Beamten/ Richter/Soldat, Anwärter, ABM-Kraft, sv-freien Geschäftsführer, Schüler/ Studenten oder Auszubildenden handelt.

Für sv-Freie Mitarbeiter, die nur unfallversicherungspflichtig sind, muss der PGS 190 gemeldet werden. In diesem Fall muss die Checkbox aktiviert werden.


Hinweis:

Zur Information über von der Krankenkasse angeforderten GKV-Monatsmeldungen, gelangen Sie über den Button "Anforderung von GKV-Monatsmeldungen verwalten".


Register "Tätigkeit"

Für den Tätigkeitsschlüssel sind entsprechend dem "Schlüsselverzeichnis für die Angaben zur Tätigkeit" der Bundesagentur für Arbeit die entsprechenden Schlüsselzahlen einzutragen.


Bitte beachten:

Zum Suchen der entsprechenden Tätigkeit beachten Sie bitte die "Hinweise zum Verfahren". Für die Beschreibung der weiteren Schlüssel steht der "PDF - Tätigkeitskatalog" zur Verfügung.


Register "Besonderheiten"

Unter den Besonderheiten sind Angaben für besondere Rentenversicherungen (Versorgungswerk, befreiende Lebensversicherungen, knappschaftliche Rentenversicherung) vorzunehmen. Bei Schüler- und Studentenjobs sind die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen und hier zu dokumentieren. Mitarbeitende Ehegatten bzw. Lebenspartner des Arbeitgebers und geschäftsführende GmbH-Gesellschafter sind für die Beurteilung der SV-Pflicht gesondert zu kennzeichnen.


Register "Gleitzone"

Mit Änderung der Entgelte bei den Minijobs ab 2013, ändern sich auch die rechtlichen Grundlagen bei der Gleitzone.


Bitte beachten:

Für Beschäftigungen im Bereich 400,01 EUR und 450,00 EUR gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2014. Beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren". Die Übergangsregelung findet seit 01.01.2015 keine Anwendung mehr.


Register "Rechtskreis"

Für die Ausübung des Wahlrechts bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze RV/ AV in den neuen Bundesländern kann folgendes ausgewählt werden:

  • Abrechnung laut Länderschlüssel

Die Abrechnung erfolgt entsprechend des Länderschlüssels in den Mandantendaten.

  • Anwendung der SV-Bestimmungen Ost

Es wird die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer (Ost) berücksichtigt.

  • Anwendung der SV-Bestimmungen West

Es wird die Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer (West) berücksichtigt.


Register "Versorgungswerk"

Ist der Mitarbeiter bei einem Versorgungswerk rentenversichert, ist hier die Nummer des Versorgungswerkes und seine Mitgliedsnummer einzugeben. Die berufsständische Versicherung (Versorgungswerk) wird wie eine eigene Krankenkasse, jedoch ohne Beitragssätze, angelegt. Der RV-Beitragsgruppenschlüssel wird mit "0" geschlüsselt und unter Besonderheiten dann "Versorgungswerk" ausgewählt.

Wichtig ist auch die Kennzeichnung (KZ) für die Beitragszahlung:

  • Selbstzahler (KZ = 0)
  • Firmenzahler, Einzelüberweisung (KZ = 1)
  • Firmenzahler, Sammelüberweisung mit BBNR der Verursachers (KZ = 2)
  • Firmenzahler, Sammelüberweisung mit BBNR der Abrechnungsstelle (KZ = 3)
  • Firmenzahler, Sammelüberweisung mit BBNR der Zentrale (KZ = 4)
  • Lastschrift (KZ = 5)


Bitte beachten:

Zur Einrichtung des Mitarbeiters in einem Versorgungswerk beachten Sie bitte die "Hinweise zum Verfahren".


Register "Meldung 57 (gesonderte Meldung)"

Für Mitarbeiter die in Rente gehen bzw. für die einen Versorgungsausgleich nach § 194 SGB VI durchgeführt wird, ist eine "Gesonderte Meldung (Meldegrund 57) abzugeben. Es ist entweder das Renteneintrittsdatum bzw. der Stichtag für den Versorgungsausgleich einzutragen.


Bitte beachten:

Eine Sondermeldung mit dem Meldegrund 57 wird nur erzeugt, wenn für diesen Zeitraum keine andere Abmeldung erfolgt ist. Die Meldedaten werden nur durch eine Abrechnung bereit gestellt. Ein Löschen der Datumsangaben löst eine Stornierung der Meldungen aus. Die Meldedaten werden nur durch eine Abrechnung bereitgestellt.


Versicherungen

Bei den Versicherungen werden die Angaben zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung hinterlegt. Es wird unterschieden zwischen gesetzlich, freiwillig und privat versicherten Mitarbeitern. Bei gesetzlich und freiwillig Versicherten ist die entsprechende Kranken- / Pflegekasse anzugeben. Freiwillig Versicherte, bei denen die Beiträge der Betrieb überweisen soll, sind sogenannte Firmenzahler. Der BGS für die KV/ PV ist dann mit "9" anzugeben und wird für die DEÜV-Meldung automatisch richtig ausgewiesen. Die Höchstgrenzen bei der freiwilligen und privaten Versicherung werden vom Programm überwacht. In der Maske "Unfallversicherung (UV)" finden Sie den Button "Hinweise zum Verfahren". Hier werden die Einstellungen für die korrekte Berechnung der Werte zur UV genau erläutert. Unter der Registerkarte "UV-Gefahrentarif" können Sie die Gefahrentarife und -stellen vermerken. Die Gefahrentarifstellen zur entsprechenden Unfallversicherung sind bereits im Programm hinterlegt. Über die Suchfunktion werden nur die Gefahrentarifstellen für die ausgewählte Unfallversicherung angezeigt. Zur Vereinfachung können von einer Personalnummer aus die Gefahrentarifstelle auf andere Personen kopiert werden. Unter der Registerkarte "Sonstiges" kann die automatische Nachberechnungen bei Firmen- und Selbstzahlern deaktiviert werden.


Beitragszuschlag

Der "Beitragszuschlag" zur Pflegeversicherung für Kinderlose wird automatisch erhoben. Bei Neuanlage eines Mitarbeiters werden die Voraussetzungen geprüft und bei Vorliegen der Kriterien automatisch der Beitragszuschlag nicht erhoben. Fehlen die unter der Registerkarte "Nachweis" Ausschlusskriterien und wird der Nachweis hierzu vom Mitarbeiter vorgelegt, wird hier der Beitragszuschlag ausgeschlossen.


Vorbeschäftigungswerte

Für die Beurteilung der Verbeitragung von Einmalbezügen in der Sozialversicherung ist es erforderlich, die Vorbeschäftigungswerte (aktuelles Jahr/ Vorjahr) zu kennen. Wenn der Mitarbeiter keine durchgehende Beschäftigung beim Arbeitgeber hatte (z.B. Wiedereintritt) bzw. der Mandant neu zur Abrechnung übernommen wird. Anzugeben sind das sv-pflichtige Bruttoentgelt, die Beschäftigungstage und bei den Vorjahreswerten die individuelle Bemessungsgrenze in den einzelnen Beschäftigungszweigen. Außerdem sind die Krankenkasse und der Beitragsprozentsatz sowie die Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Für die Beurteilung von Einmalbezügen in den ersten drei Monaten des Jahres (Märzklausel) sind ebenfalls die sv-pflichtige Bruttoentgelt und die Beschäftigungstage aus dem Arbeitsverhältnis des Vorjahres beim selben Arbeitgeber anzugeben.


Bitte beachten:

Änderungen an den Vorjahreswerten müssen unbedingt vor der Erstabrechnung hinterlegt werden, damit sie wirksam werden.


Altersteilzeit

Für die Berechnung von Altersteilzeit sind nachfolgende Angaben unbedingt notwendig. Aktiviert werden muss das Feld Altersteilzeit. Die Eingabe der Felder Beginn Altersteilzeit und Ende Altersteilzeit ist zwingend erforderlich. Anzugeben ist die Berechnungsmethode mit den entsprechenden Prozentsätzen.

  • Aufstockung vom Teilzeitbrutto AE

Das Teilzeitbrutto wird um den eingegebenen Aufstockungssatz vom Teilzeitbruttoentgelt erhöht. Das entspricht der gesetzlichen Mindestanforderung. Die Aufstockung muss mindestens 20% betragen, ein kleinerer Wert wird vom System abgelehnt und automatisch auf 20% gestellt.

  • Netto vom Vollzeitbrutto AE

Das tatsächliche Teilzeitnettoentgelt wird auf den eingestellten Prozentsatz des Vollzeitbruttoentgeltes erhöht.


Hinweis:

Die Eingabe im Feld Aufstockungsbetrag 50 bewirkt, dass 50% vom Vollzeitbrutto berechnet und als Nettobetrag ausgewiesen werden. Der Differenzbetrag zwischen dem Vollzeitbrutto wird als Aufstockung ausgewiesen.


  • Netto vom Mindestnetto

Das tatsächliche Teilzeitnettoentgelt wird auf den eingestellten Prozentsatz des Mindestnettoentgeltes erhöht.


Hinweis:

Die Eingabe im Feld Aufstockungssatz 70 bewirkt, dass der Mindestnettobetrag auf 70% hochgerechnet und als Nettobetrag ausgewiesen wird. Der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Teilzeitnettobetrag und dem hochgerechneten Mindestnettobetrag wird als Aufstockung ausgewiesen.


  • Netto vom Teilzeitbrutto AE

Das tatsächliche Teilzeitnettoentgelt wird auf den eingestellten Prozentsatz des Teilzeitbruttoentgeltes erhöht.


Hinweis:

Die Eingabe im Feld Aufstockungssatz 70 bewirkt, dass 70% vom Teilzeitbrutto berechnet und als Nettobetrag ausgewiesen werden. Der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Teilzeitnettobetrag und dem Teilzeitbrutto (70%) wird als Aufstockung ausgewiesen.


Bei der Erstattungsberechnung wird der Aufstockungsbetrag, der in der Freistellungsphase dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit erstattet wird, eingetragen. Bei den zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahmen ist der vom Arbeitgeber allein zu tragende Rentenversicherungsbeitrag einzutragen. Dieser wird ab der Freistellungsphase von der Bundesagentur für Arbeit in monatlich gleichbleibender Höhe erstattet. In den Besonderheiten sind manuelle Eingaben für einen bestimmten Monat beim Aufstockungs- und Unterschiedsbetrag möglich. Beim Krankengeldbezug ist zu kennzeichnen, ob der Unterschiedsbetrag weitergezahlt wird, ob ein Förderfall (Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit) vorliegt und ob Privatversicherte auf Antrag vorübergehend pflichtversichert werden.


Hinweis:

Für die Abrechnung der Altersteilzeit muss eine Lohnart basierend auf der Stammlohnart 440 (automatische Lohnart für den Aufstockungsbetrag) angelegt sein.


In "Hinweise zum Verfahren" unter der Rubrik "Allgemein", Dokument "Altersteizeit - So richten Sie den Personalstamm ein" wird die Einrichtung der Altersteilzeit ausführlich erklärt.


Flexible Arbeitszeitmodelle

Für das flexible Arbeitszeitmodell stehen folgende Modelle zur Auswahl:

  • Summenfeldmodell

Es ist das meist gebräuchlichste Modell. Die SV-Luft wird über die Jahresgrenze hinaus gebildet und fortgeführt.

  • Alternativ- / Optionsmodell

Die SV-Luft wird am Jahresende mit der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze abgeglichen und führt nur den beitragspflichtigen Teil fort.

Anzugeben ist der Zeitraum des flexiblen Arbeitszeitmodells und die Freistellphase. Fließen in das Flexikonto nur Stunden ein, muss ein Stundenfaktor für die Berechnung des Wertguthabens erfasst werden.

Tritt ein Störfall ein, ist der Beginn der Erwerbsminderung anzugeben und der Beitragsgruppenschlüssel zum Zeitpunkt des Störfalls. Siehe "Hinweise zum Verfahren" Rubrik "Allgemein", Dokument "Einrichtung Wertguthaben - Flexible Arbeitszeitmodelle".


Wertguthaben Vortrag

Anzugeben ist das beitragspflichtige Wertguthaben (WGH), das bisher erzielt wurde, sowie das beitragsfreie Wertguthaben (z.B. steuerfreie Nachtzuschläge, die wegen tatsächlicher Nachtarbeit angefallen sind). Die bisher angesparten Stunden können zusätzlich bzw. ausschließlich erfasst werden. Wurde kein beitragspflichtiges bzw. beitragsfreies Wertguthaben als Betrag erfasst, muss der Stundensatz zur Berechnung des Wertguthabens eingegeben werden. Weiterhin sind in Altersvorsorgebeiträgen umgewandelte Wertguthaben, die ober- bzw. unterhalb der Freibeträge liegen, zu erfassen. Anzugeben ist ebenfalls die SV-Luft (dieses ist die aufgelaufenen Beitragsbemessungsgrenzen für den gesamten Zeitraum des Wertguthabens abzüglich des tatsächlich gezahlten beitragspflichtigen Entgeltes) zu den einzelnen Versicherungszweigen. Zusätzlich sind die Arbeitgeber-Betriebsnummer und der Beitragsgruppenschlüssel anzugeben.


Versorgungsbezüge

Werden Versorgungsbezüge gezahlt, müssen die Angaben zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und zur Beitragsberechnung vervollständigt werden.


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Es können Angaben zu Meldungen über Beginn, Änderung, Ende, Bestand und der Listenform gemacht werden.


Mehrfachbeschäftigung

Übt der Mitarbeiter mehrere Beschäftigungen aus, ist es für die Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts notwendig, die Bezüge aus der/den weiteren Beschäftigung(en) zu hinterlegen. Beim Erreichen der Bemessungsgrenzen erfolgt dann eine anteilige Aufteilung der Beiträge. Für die Vorgabe von Fremdverdiensten im Rahmen der Gleitzonenregelung ist die Angabe des einmalig gezahlten Entgeltes für die Umlageberechnung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie unter "Hinweise zum Verfahren" (Berechnung von Mehrfachbeschäftigungen).

Steuer

Lohnsteuerabzugsmerkmale

Register "Allgemeine Daten"


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Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 sind die lohnsteuerlichen Verfahrensregelungen für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Kraft getreten. Als Einsatztermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) wurde der 1. November 2012 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt stellt die Finanzverwaltung den Arbeitgebern die ELStAM für die Arbeitnehmer maschinell verwertbar zum Abruf zur Verfügung.

Wurde für den Arbeitnehmer bisher noch keine Identifikationsnummer erteilt, weil er zum Beispiel aus dem Ausland zugezogen ist, kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug für einen Übergangszeitraum von bis zu drei Monaten nach den ihm bekannten voraussichtlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers vornehmen. Dies gilt in allen Fällen, in denen der Arbeitnehmer nachweislich keine Schuld an der Nichtvorlage der Identifikationsnummer trifft. Nach Vergabe der Identifikationsnummer und Übermittlung der ELStAM ist der bereits erfolgte Lohnsteuerabzug gegebenenfalls zu korrigieren.


Register "ELSTAM"

Hier kann man die vom Finanzamt rückübertraqenen Steuerabzugsmerkmale einsehen.


Register "Geringfügig"

Der Arbeitgeber kann bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die 2-prozentige Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer abwälzen. Dieses ist immer ratsam, wenn Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, diese jedoch eine ungünstige Steuerklasse ausweisen (z.B. Stkl. 6). In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber zunächst die Pauschsteuer und wälzt diese dann auf den Arbeitnehmer ab, der dann einen niedrigeren Auszahlungsbetrag erhält. Anzugeben ist dafür die eigene Nettolohnart (Abwälzung 2 % Pauschsteuer), in der Regel die Nettolohnart 079.


Für Berechnungen vor dem 01.04.2003 sind Angaben zu Freistellungsbescheinigungen notwendig. Das Antragsdatum und die Steuernummer müssen angegeben werden.


Register "Kammerbeiträge"

In den Bundesländern Bremen, Bremerhaven und dem Saarland müssen Arbeitnehmer einen sogenannten Kammerbeitrag zur Arbeitskammer abführen, der mit der Lohnsteueranmeldung abgeführt wird. Die entsprechende Beitragspflicht für das Bundesland ist zu kennzeichnen. Der Abzug erfolgt automatisch mit der Nettolohnart 091. Ein abweichender Länderschlüssel ist nur anzugeben, wenn der Mandant nicht seinen Firmensitz in einem dieser Bundesländer hat.


Register "Elektronische LStB"

Für die automatische Listenerstellung können die Lohnsteuerbescheinigungen "Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt" von der Übertragung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgeschlossen werden. Gleichwohl kann der Mitarbeiter vom ELStAM-Verfahren ebenfalls ausgeschlossen werden. Über den Button "für Personen wird keine LStB erstellt" können Sie einsehen, welche Personen von der Übertragung ausgeschlossen wurden.


Register "LSt Info"

Hier konnten und können Informationen zur alten Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerersatzbescheinnigung eingetragen werden.


Kindergeld

Anzugeben ist die Nummer des Kindergeldbescheids und die Höhe des monatlich auszuzahlenden Kindergeldbetrags sowie die Dauer laut Kindergeldbescheid. Es können bis zu drei Einträge im Voraus vorgenommen werden. Seit 01.01.1999 ist die Kindergeldzahlung nur noch für den öffentlichen Dienst gesetzlich vorgeschrieben. Der Dienstherren bzw. öffentlich rechtliche Arbeitgeber setzt den Betrag fest und zahlt ihn aus. Anzugeben ist das Eingangsdatum des Kindergeldantrages sowie die ausstellende Familienkasse. Es kann ein Katalog der Familienkassen selbst angelegt werden.


Sonstige Bezüge/ Sonstiges

Register "Sonstige Bezüge / Sonstigen Angaben"

Liegen im Abrechnungsmonat keine laufenden Bezüge vor bzw. sind nach Austritt noch einmalige Zahlungen zu berücksichtigen, ist hier der kumulierte Restverdienst mit Angabe des Folgemonats einzutragen. Werden im lfd. Monat nur einmalige Zahlungen berücksichtigt, wird mit Angabe des lfd. Monats der voraussichtliche Monatsverdienst der Folgemonate eingegeben.

Unter "Sonstige Angaben zur Berechnung" ist anzugeben, ob der Mitarbeiter "beschränkt steuerpflichtig" ist. Desweiteren ist anzugeben ob bei der Nettohochrechnung der Arbeitnehmer den Solidaritätszuschlag trägt.

Unter "Sonstige Angaben für Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 2" ist anzugeben, ob steuerfreie Fahrtkosten (Buchstabe F) erstattet werden und ob im Rahmen einer Auswärtstätigkeit oder einer doppelten Haushaltsführung Mahlzeiten (Buchstabe M) gestellt werden.


Register "Versorgungsbezüge"

Über die Registerkarte "Versorgungsbezüge" kann die Bemessungsgrundlage für Versorgungsbezüge hinterlegt bzw. neu ermittelt werden.


Pauschalsteuer

Gelten in dem Bundesland, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt andere Pauschalsteuersätze, z. B. bei der Kirchensteuer, als in dem Bundesland, in dem die Firma ansässig ist, ist das abweichende Bundesland auszuwählen. Für bestimmte Berufszweige, z.B. Land- und Forstwirtschaft, gelten abweichende Pauschalsteuersätze, die hier personenabhängig hinterlegt werden können. Ist der Mitarbeiter ohne Konfession, kann die pauschale Kirchensteuer unterdrückt werden.


Bitte beachten:

Wird die pauschale Kirchensteuer entsprechend des Konfessionsschlüssels erhoben, gilt folgendes:

- Für nicht konfessionsgebundene Mitarbeiter wird keine pauschale Kirchensteuer berechnet.

- Für konfessionsgebundene Mitarbeiter wird dann die normale Kirchensteuer (8% oder 9%, siehe BFH-Urteil v. 30.11.1989) erhoben.


SFN-Zuschläge

Für die Berechnung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN) gelten grundlegend die Einstellungen im Mandanten. Abweichungen können hier eingestellt werden. Anzugeben ist unbedingt die Entlohnungsform (Stundenlohn, Leistungslohn, Gehalt). Bei Abweichungen von dem, in den Bezügen hinterlegten Stundenlohn bzw. Festbezug, ist dieser hier zu hinterlegen.


Bitte beachten:

Für die Berechnung von SFN ist die Hinterlegung der betriebsüblichen monatlichen sowie der monatlichen tariflichen Arbeitszeit notwendig.


Hinweis:

Bitte beachten Sie die Erklärungen zur Berechnung von SFN-Zuschlägen in den Praxistipps


steuerliche Besonderheiten

Unter Besonderheiten wird die Steuerregelung mit Belgien durch das Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger berücksichtigt. Anzugeben sind der Minderungssatz der Lohnsteuer und der Zeitraum.


Vorarbeitgeberwerte

Für Eintritte innerhalb des Jahres können zur besseren Steuerberechnung von sonstigen Bezügen (EGA), Werte des Vorarbeitgebers erfasst werden. Anzugeben sind dann die Steuerklasse / Faktor, die Anzahl der Kinderfreibeträge und der Konfessionsschlüssel sowie die entsprechenden Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung.


Entlohnung

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Festbezüge

Für die Erfassung der Festbezüge stehen zwei Varianten zur Verfügung.

Die Einstellung der entsprechenden Varianten erfolgt unter Verwaltung ->Grundeinstellung ->Festbezüge.

Festbezüge in der Variante 2

Für die Erfassung der Festbezüge steht in der Variante 2 nur eine Eingabemaske zu Verfügung. Für alle Mitarbeiter werden die Festbezüge, Brutto wie auch Netto, in dieser Maske erfasst. Über diverse Checkboxen kann zwischen den unterschiedlichen Anzeigen und Eingaben unterschieden werden. Bei Kennzeichnung der Spalte "K" wird der Festbezug bei Teilzeit gekürzt. Bei Kennzeichnung der Spalte "U" werden die Festbezüge bei Fehlzeiten nicht gekürzt. Zur Neuanlage ist der Button Neu anzuwählen. Bei der Verwendung von Kostenstellen sollte, wenn für den Betrag keine Verteilung vorgenommen wird, auch die Kostenstelle hinterlegt werden. Ferner kann ein Gültigkeitszeitraum für diesen Festbezug angegeben werden. Über die Suchauswahl besteht die Möglichkeit, nur bestimmte Eingaben anzeigen zu lassen. Zur Suche anzugeben ist die entsprechende Lohnart.


Bitte beachten:

Es kann von Variante 2 nicht mehr auf Variante 1 umgeschaltet werden !


Festbezüge Brutto

Festbezüge in der Variante 1

Zur Eingabe bzw. Bearbeitung der Bruttobezüge ist der Button "Festbezüge Brutto bearbeiten" zu betätigen. In der Variante 1 bei der Erfassung von Festbezügen Brutto können je Personalnummer und Zeitraum bis zu 14 Bruttobezüge hinterlegt werden. Auch hier ist eine zeitabhängige Erfassung möglich. Ändert sich ein Festbezug, ist eine neue lfd. Nummer zu vergeben, in der dann auch die nicht geänderten Werte erfasst werden müssen (neuer Eintrag mit Vorbelegung verwenden). Die zu ändernden Werte sind dann zu überschreiben. Anzugeben ist die Lohnart und je nach Einstellung Stunden x Faktor (F) oder direkt der Betrag (B) und ggf. die Kostenstelle, wenn keine Verteilung auf mehrere Kostenstellen eingestellt ist. Das Kennzeichen "K" bewirkt eine Kürzung des Festbezuges bei Teilmonaten. Das Kennzeichen "U" kann gesetzt werden, wenn keine Kürzung bei der Fehlzeit angedacht ist.


Festbezüge Netto

Zur Eingabe bzw. Bearbeitung der Nettobezüge ist der Button "Festbezüge Netto bearbeiten" zu betätigen. In der Variante 1 bei der Erfassung von Festbezügen Netto können je Personalnummer und Zeitraum bis zu je 8 Nettobe- und -abzüge hinterlegt werden. Anzugeben ist die Nettolohnart und der zugehörige Betrag und ggf. die Kostenstellen. Ändert sich ein Festbezug, ist eine neue lfd. Nummer zu vergeben, in der dann auch die nicht geänderten Werte erfasst werden müssen (neuer Eintrag mit Vorbelegung verwenden). Die zu ändernden Werte sind dann zu überschreiben.


Stundenlöhne

Zur Eingabe bzw. Bearbeitung der Stundenlöhne ist der entsprechende Button "Stundenlöhne zuordnen" zu betätigen.

Je Mitarbeiter können zeitabhängig pro Zeitraum bis zu 6 Stundenlöhne hinterlegt werden. Bei Änderung eines Stundenlohns ist eine neue lfd. Nummer zu vergeben (neuer Eintrag mit Vorbelegung verwenden) und die Änderung des entsprechenden Stundenlohns vorzunehmen.

Wird eine Lohngruppe, die im Mandanten definiert wurde, zugewiesen, darf der Stundenlohn 1 nicht belegt werden. Jedem Mitarbeiter kann ein persönlicher Zuschlag und / oder eine persönliche Lohnveränderung hinterlegt werden. Diese wird nur wirksam, wenn das entsprechende Kennzeichen auch bei der Lohnart gesetzt wurde. Die Angabe der monatlichen Arbeitstage ist nur notwendig, wenn die Berechnung von Teilmonaten nach der Formel Betrag x zu bezahlende Arbeitstage/ monatliche Arbeitstage im Mandanten eingestellt wurde.

Stundenlohnermittlung aus Festbezügen

Soll aus verschiedenen Festbezügen ein Stundenlohn ermittelt werden, muss hierfür eine neue Stundenlohnart (Stammlohnart 101) mit dem Faktorschlüssel 907 eingerichtet werden. Die Festbezüge, die für die Stundenlohnberechnung herangezogen werden sollen, sind bei der Lohnartengruppe einzutragen. Für die Ermittlung des Stundenlohns wird dann das Entgelt der Lohnartengruppe durch die monatliche Arbeitszeit dividiert.

In den Bewegungsdaten werden dann die Stunden mit der neuen Lohnart erfasst.


Hinweis:

Erstellen Sie unter Mandant > Lohnarten > Bruttolohnarten eine neue eigene Bruttolohnart mit dem Faktorschlüssel "907 - Stundenlohn aus Festbezüge". Der Stundenlohn wird aus den in der Lohngruppe hinterlegten Festbezügen in Abhängigkeit des entsprechenden Gültigkeitszeitraumes immer neu ermittelt.


Entgelttabellen

Es können Entgelttabellen verwaltet, Sonderzahlungen ermittelt und Umstellungen vom TVÜ zum TVÖD durchgeführt werden.


Entgelttabellen - Register "TVöD/BAT"

Anzugeben ist die Entgelttabelle für den entsprechenden Tarifvertrag, wenn keine separaten Werte in den Festbezügen hinterlegt werden, das Beginndatum für diese Tabelleneinstufung und ggf. eine zeitliche Begrenzung. Für die Höherstufung wird die Anzahl der Monate, gerechnet vom Gültig-ab-Datum, bis zum Wechsel in die nächste Altersstufe eingegeben.


Hinweis:

Der Wechsel in die nächst höhere Stufe erfolgt automatisch. Im BAT/ BMTG wird mit der Höherstufung das gültig-ab-Datum aktualisiert und die Höhergruppierung wieder auf 24 Monate geschaltet. Eine weitere Eingabe ist dann nicht mehr nötig. Bei Eingabe von 99 wird die Automatik abgeschaltet. Eine Höhergruppierung findet dann nicht statt.


Hinweis:

Gültig ab 01/2016 - Höhergruppierung in 4 Monaten. Ab Monat Mai 2016 wird die nächste Altersstufe abgerechnet und dann wieder automatisch im Mai 2018 in die nächste Altersstufe gewechselt.


Die Urlaubs- und/ oder Weihnachtsgeldzahlung / Sonderzahlungen kann für jede Personalnummer individuell unterdrückt, mit anderen Beträgen bzw. einem prozentualen Anteil gezahlt werden oder auch, abweichend von den Tarifverträgen, zu einem anderen Termin ausbezahlt werden.


Entgelttabellen - Register "TVÜ"

Für Mitarbeiter, die vom BAT zum TVöD übergeleitet wurden, findet man hier die neuen Bezüge für den Überleitungszeitraum. Über das Personalauflist kann für das Tarifgebiet Ost eine Anpassung der individuellen Zwischenstufen durchgeführt werden. Es wird das Vergleichsentgelt und der Besitzstand Kinder angepasst. Ist Kürzung des .... aktiviert, wird der Betrag entsprechend des Teilzeitfaktors gekürzt. Für die Personalstandstatistik ist es unbedingt erforderlich die Entgeltgruppe zu hinterlegen.


Entgelttabellen - Register "Arbeitszeit"

Hier wird die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters erfasst. In besonderen Fällen kann für den Mitarbeiter auch eine, von der betriebsüblichen Vollarbeitszeit abweichende, individuelle Vollarbeitszeit erfasst werden.


Entgelttabellen -Register "ÖD"

Hier werden Angaben zum Ortszuschlag, dem Ehegattenanteil im Ortszuschlag, Teilzeitkürzung bei halben Ehegattenanteil und Angaben zum kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlages hinterlegt. Für die Stufenerhöhung ist der Erhöhungstermin und die Angabe der Monate bis zur nächsten Erhöhung einzutragen.


Entgelttabellen - Register "Abweichungen"

Soll die Auszahlung für einen Monat begrenzt werden, kann hier der Auszahlungsmonat ausgewählt werden. Außerdem kann hier eine abweichende Basislohnart für das Tabellenentgelt hinterlegt werden.


Entgelttabellen - Register "Kostenstelle"

Es können Kostenstellen und Kostenstellenzuordnungen für Tabellenentgelte abweichend sowie Prozentsätz hinterlegt werden. Ohne Zuordnung werden die Entgeltlohnarten die Stammkostenstelle verwendet werden.


"Sonderzahlung ermitteln"

Zur Berechnung von Sonderzahlungen können hier die Parameter festgelegt werden.


Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren" für die Berechnung der Sonderzahlungen


"Umstellung von TVÜ zum TVöD"

Im Rahmen der Tarifumstellung BAT zum TVöD bzw. zum TVL werden alle Personen in die neue Tarifstruktur übergeleitet.


Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren" zur Umstellung zum TVöD / TVL


Stundenlohntabellen

Werden Stundenlohntabellen verwendet, ist die entsprechende Tabelle auszuwählen und die Einstufung vorzunehmen. Anzugeben ist Gültig-ab-Datum und die Anzahl der Monate bis zur Höhergruppierung.


Hinweis:

Der Wechsel in die nächst höhere Stufe erfolgt automatisch. Im BAT/BMTG werden mit der Höherstufung das gültig-ab-Datum aktualisiert und die Höhergruppierung wieder auf 24 Monate geschaltet. Eine weitere Eingabe ist dann nicht mehr nötig.Bei Eingabe von 99 wird die Automatik abgeschaltet. Eine Höhergruppierung findet dann nicht statt.


Hinweis:

Gültig ab 01/2006 - Höhergruppierung in 4 Monaten. Ab Monat Mai 2006 wird die nächste Stufe abgerechnet und dann wieder automatisch im Mai 2008 auf die nächste Stufe erhöht.


Vermögenswirksame Leistungen

Zur Erfassung bzw. Änderung der Daten für die vermögenswirksamen Leistungen ist der entsprechende Button "VWL-Verträge bearbeiten" aufzurufen. Hier können bis zu neun Verträge zu den vermögenswirksamen Leistungen je Personalnummer verwaltet werden. Anzugeben ist der Abzugsbetrag und der Abzugsturnus. Ferner sind Angaben zur Bankverbindung und zum Vertrag zu hinterlegen. Wird vom Arbeitgeber ebenfalls ein Beitrag zur vermögenswirksamen Leistung erbracht, ist der Betrag mit einer eigenen Lohnart, basierend auf der Stammlohnart 200 und dem Steuer-/SV-Recht 32, zu hinterlegen. In der Registerkarte Besonderheiten wird die Checkbox aktiviert, wenn bei einer Unterbrechung keine Kürzung des AG-Anteiles stattfindet (Nettoabzug bei Unterbrechung).


Hinweis:

Werden im Baugewerbe die Arbeitgeberanteile in Abhängigkeit der geleisteten Stunden erbracht, ist die Lohnart 500 ohne Betragsangabe zu hinterlegen.


Altersvorsorge

Registerkarte"Altersvorsorge bearbeiten"

Für die Änderung von Verträgen zur Altersvorsorge (Direktversicherungen, Pensionskasse, Pensionsfond etc.) ist der entsprechende Button "Altersvorsorge bearbeiten" auszuwählen.

Altersvorsorge.jpg


Registerkarte "Vertragsdetails"

Nach Auswahl der Vertragsart kommen sie in die vertragsdetails. Hier der Abzugsturnus für den neuen Vertrag anzugeben. Mit den entsprechenden Lohnarten werden dann die Beiträge zur Altersvorsorge (Arbeitgeberanteil, Arbeitnehmeranteil und zur Entgeltumwandlung) hinterlegt. Der Abzug erfolgt standardmäßig mit der Nettolohnart 090. Hier kann auch eine eigene Nettolohnart eingegeben werden. Ebenfalls muss ein Vertragsbeginn hinterlegt werden.

Hinterlegen sie die "Bankverbindung" bzw. stellen Sie "Lastschrift" ein.

In der Registerkarte "Besonderheiten" finden Sie folgende Checkboxen, die entsprechend zu aktivieren sind:

  • keine Altersvorsorge bei 0 Versicherungstagen
  • kein Gehaltsverzicht bei 0 Versicherungstagen
  • Kürzung des AG - Zuschuss bei Teilmonaten
  • Kürzung des Gehaltsverzichtes bei Teilmonaten
  • prozentuale Verteilung der Kostenstellen

Bei individuellen Abgabeturnus sind hier die Monate der Zahlung zu markieren.


Hinweis:

Bitte beachten Sie unbedingt die "Hinweise zum Verfahren" sowie die "VertragsiInfo I / II" und die "Info Lohnarten I / II".


Registerkarte "Anzeige Pausch- und Freibeträge"

In diesen Registerkarten "Pauschbeträge" und "Freibeträge" werden die Grenzwerte und die bereits verbrauchten Steuer- und SV-Freibeträge ermittelt und angezeigt. Gegebenenfalls können hier auch Korrekturen vorgenommen werden.


Pfändung

Es können bis zu 99 Pfändungen je Mitarbeiter hinterlegt werden. Zur Erfassung einer neuen Pfändung ist der Button Neu anzuwählen und die entsprechenden Daten einzugeben. Achten Sie hierbei auf die Rangfolge. Wird die Pfändung gemäß Pfändungstabelle durchgeführt, ist auf die richtige Schlüsselung des Feldes Pfändbarkeit der Lohnart bei den Bruttolohnarten zu achten.

Unter der Registerkarte Info / Sonstiges ist die Bruttomethode sowie die Nettomethode sowie deren Auswirkung definiert. Nach neuester Rechtsprechung muss die Pfändung nach der Nettomethode berechnet werden.


Bitte beachten:

Änderungen bei den Pfändungsbeträgen können nur vor einer Erstabrechnung durchgeführt werden.


Über den Pfändungsverlauf kann eine Übersicht erstellt werden. Der Abzug der Pfändungsbeträge erfolgt standardmäßig mit der Nettolohnart 092.

PKW-Nutzung

Zur Erfassung der PKW-Nutzung ist die Personalnummer auszuwählen. Durch Aufruf der Registerkarte "PKW-Nutzung" gelangt man zur Erfassungsmaske. Die Angaben zur PKW-Nutzung werden zeitabhängig verwaltet. Über den Button "Neu" wird ein neuer Zeitraum angelegt. Zu erfassen ist das Fahzeug, welches vorab über die Maske Fuhrpark im Mandantenstamm erfasst werden muss. Bei Fahrten zwischen Wohnung- und Arbeitstätte stehen zwei Berechnungsmethoden zur Auswahl:

  • Pauschlierung (0,03 % Methode) = für Arbeitnehmer die an mehr als 15 Werktagen monatlich zur ersten Tätigkeitsstätte fahren
  • Individuell (0,002 % Methode) = für Arbeitnehmer die an weniger als 180 Werktagen im Jahr zur ersten Tätigkeitsstätte fahren

Je nach Auswahl sind entsprechende Eingaben in den Reitern Pauschlalierung oder Individuell vor zu nehmen. Soll die Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte pauschaliert berücksichtigt werden, ist "mit Pauschalierung" zu aktivieren. Fahrtkosten können getrennt vom geldwerten Vorteil ausgewiesen werden. Die Lohnart für den geldwerte Vorteil (1*) ist mit der Stammlohnart 235 und dem Steuer-/SV-Recht 01 anzulegen. Die Lohnart für die pauschalierten Fahrtkosten (2*) wird mit der Stammlohnart 235 und dem Steuer-/SV-Recht 47 angelegt. Der Nettoabzug "Sachbezug" erfolgt standardmäßig mit der Nettolohnart 094. Alternativ kann auch ein eigener Nettoabzug zum geldwerte Vorteil (1*) und für die pauschalierten Fahrtkosten (2*) hinterlegt werden.


Sonstige Bezüge

Über die Registerkarte "sonstige Bezüge" können sonstigen Bezüge verwalten werden. Über die Registerkarten "Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Treuegeld und Jubiläumsgeld" können diese Werte ermitteln werden.

Durch drücken des Buttons "sonstigen Bezüge bearbeiten" können Sie die gewünschte Personalnummer auswählen und über "neu" einen neuen sonstigen Bezug anlegen.

Eine "Übersichtsliste" nach Einstellungen (Sortieren nach Personalnummern, Namen, Personen,Zeiträumen und Lohnarten) über "Daten ermitteln" erstellt werden.


Darlehen/ Vorschuss

Darlehen, die durch den Arbeitgeber gewährt wurden, können in monatlich gleich bleibenden Beträgen abgetragen werden. Hierzu ist die Gesamtsumme des Darlehens, die Restsumme und die monatliche Rate zu hinterlegen. Weiterhin ist der Beginn der Darlehensrückzahlung anzugeben.

Darlehensbeträge können nur vor einer Erstabrechnung eines Monats eingegeben oder verändert werden.

Bei einer Überzahlung handelt es sich um Beträge aus der Abrechnung des Vormonats, die rückständig sind. Sie werden im Folgemonat, wenn positive Auszahlungen erfolgen, automatisch verrechnet.

Beim Vorschuss wird der Betrag automatisch hinterlegt, der durch einen Abschlagslauf (siehe Abschlag) vorab ausgezahlt wurde. Der Betrag kann nur vor einer Erstabrechnung korrigiert werden, wenn z.B. Bezahlungen bar aus der Kasse erfolgten.


Abschlag

Werden wiederkehrend an die Mitarbeiter vor der eigentlichen Abrechnung des Monats sog. Abschläge überwiesen, können diese, sofern sie gleich bleibend sind, hier fest hinterlegt werden. Variable Abschläge werden in den Bewegungsdaten erfasst.

Bitte beachten:

Abschläge können nur vor der Erstabrechung übernommen werden. Der Abschlagslauf wird für alle Personen gleichzeitig durchgeführt. Hierbei werden die gespeicherten Abschlagswerte in die Bewegungsdaten übernommen und können hier bearbeitet werden. Abschließend wird die Abschlagsabrechnung durchgeführt und die Zahlungen erstellt.


Beachten Sie auch unbedingt die Hinweise unter "Info" und halten Sie die Vorgehensweise ein.


Angaben zu Durchschnitten

Gleichbleibende Werte

Für die Durchschnittsberechnung können in den entsprechenden Durchschnittspeicher gleichbleibende Werte eingesteuert werden. Diese Werte gelten als Devisor für die Durchschnittsberechnung. Variable Werte werden über die Lohnarten in den Durchschnittspeicher geschrieben (siehe auch Durchschnittspeicher).


Durchschnittspeicher

Zur Einsicht bzw. Korrektur ist der entsprechende Durchschnittspeicher zu öffnen.

Es gibt 5 unterschiedliche Durchschnittspeicher.

  • Speicher 1 = Speicherkapazität 12 Monate (Stunden, Tage, Betrag)
  • Speicher 2 = Speicherkapazität 6 Monate (Stunden, Betrag)
  • Speicher 3 = Speicherkapazität 3 Monate (Stunden, Betrag)
  • Speicher 4 = Speicherkapazität 12 Monate (Stunden, Tage, Betrag)
  • Speicher 5 = Speicherkapazität 12 Monate (Stunden, Tage, Betrag)


Bitte beachten:

Änderungen und Vorträge dürfen nur vor der Erstabrechnung eines Monats vorgenommen werden.


Höchststundenwerte

Für die erweiterte Durchschnittspeicherberechnung können die in den entsprechenden Speicher fließenden Stunden begrenzt werden. Anzugeben ist die Höchststundenzahl, die berücksichtigt werden soll. Jeder Durchschnittspeicher kann individuell belegt werden.


sonstige Angaben

Mindestlohn (ohne Bauhaupt)

Für Mitarbeiter, die dem Mindestlohn unterliegen, kann hier aus dem Katalog der Mindestlöhne die entsprechende Sparte ausgewählt werden (gilt jedoch nicht für das Baugewerbe).


Kurzarbeit

Wird Kurzarbeit gerechnet, ist für jeden Mitarbeiter die Entlohnungsform anzugeben und der Leistungssatz zu überprüfen. Ein abweichender Stundenlohn für KUG ist nur einzugeben, wenn mit einem anderen Stundenlohn als dem Normalsatz gerechnet werden soll. Die Eingabe des Sollentgelts ist nur erforderlich, wenn vom Programm kein Sollentgelt ermittelt werden kann.

Hinweis:

Ausführlichen Erläuterung zur KUG / S-KUG-Berechnung und Einrichtung stehen Ihnen unter "Hinweise zum Verfahren" zur Verfügung. Beachten Sie ebenfalls die Checkliste.


Schwerbehinderte

Für die automatische Ermittlung der Ausgleichsabgabe gemäß Schwerbehindertengesetz sind die Angaben über beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter erforderlich. Grundsätzlich wird bei jeder Neuerfassung einer Personalnummer der Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX Abs 1 gewertet. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter sind gesondert zu erfassen. Gleiches gilt für Personen gemäß § 73 SGB IX Abs 2 und 3. Über oben genannte Personen kann zusätzlich eine Aufstellung erfolgen.

Hinweis:

Nähere Informationen zum SGB IX findet man im Programm "IW-ELAN" (ehemals REHADAT-Elan). Dieses Programm ist Grundlage zur Erstellung der "Elektronischen Anzeige nach § 80 SGB IX" und kann über das Internet bezogen werden bzw. wird von der Verwaltung den Arbeitgebern zugesandt.

Im Kanzleicenter unter "Dokumentation > Hinweise zum Verfahren" finden Sie unter der Rubrik "Allgemein" die Dokumente zu REHADAT und der Verknüpfung zum Lohnprogramm.

Weitere Angaben

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Arbeitszeitkonten

Zeitkonten

Werden beim Mandanten Arbeitszeitkonten verwendet, ist für jeden Mitarbeiter das entsprechende Arbeitszeitkonto zu aktivieren.

> Arbeitszeitkonto 1

Standardmäßig sollte hier die Schlüsselung AZK wie Schlüsselung in MPD übernommen werden. Abweichende Modelle können je Mitarbeiter separat eingestellt werden. Die Angaben zur Ober- / Untergrenze schränken den Auf- / Abbau des Arbeitszeitkontos ein. Angaben zu den Arbeitszeiten und Stunden dienen zur Information. Für die Übernahme aus einem anderen Abrechnungsprogramm steht der Saldovortrag zu Verfügung. Erfasst werden können Guthaben von Stunden und Beträgen. Änderungen an den vorhandenen Monatswerten können nur vor einer Erstabrechung durchgeführt werden.

Bitte beachten:

Änderungen an den vorhandenen Monatswerten dürfen nur vor der Erstabrechnung eines Monats vorgenommen werden.

Hinweis:

Bitte beachten Sie auch die "Hinweise zum Verfahren".

Arbeitszeiten

Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Bei Abweichung der eigenen Arbeitszeit zur betriebsüblichen Arbeitszeit kann für jeden Arbeitnehmer die individuelle wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) eingetragen werden.

Bitte beachten:

Für den öffentlichen Dienst gelten teilweise Tarifverträge, bei denen die Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Alter und der Anzahl der Kinder geregelt wird. In diesem Fall ist die individuelle Arbeitszeit mit geänderten Arbeitszeiten zu aktivieren.


Monatliche tarifliche Arbeitszeit

Für die Berechnung von KUG, S-KUG und SFN-Zuschlägen ist die monatliche tarifliche Arbeitszeit (Januar bis Dezember) erforderlich. Hat der Mitarbeiter eine von der betrieblichen monatlichen Arbeitszeit abweichende Arbeitszeit, sind diese hier einzutragen.


Wöchentliche Sollarbeitszeit

Hat der Mitarbeiter eine abweichende wöchentlichen Sollarbeitszeit als die betriebsübliche Arbeitszeit ist diese hier zu hinterlegen. Für Berechnungen im Baugewerbe und beim KUG sind die täglichen (wöchentlichen) Arbeitszeiten notwendig. Über den Button Neu ist die Kalenderwoche und das Jahr anzugeben, ab der die nachfolgenden Angaben gültig sind. Bei gleichmäßiger Arbeitszeitverteilung kann auf die wöchentliche Arbeitszeit umgeschaltet werden. Ansonsten ist die tägliche Arbeitszeit separat zu erfassen.


Vollbeschäftigteneinheiten

Register "Allgemein"


Die Vollbeschäftigteneinheit (VBE)/ Vollzeitäquivalente ist ein Faktor aus individueller wöchentlicher Arbeitszeit dividiert durch die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit.

Die Vollbeschäftigteneinheit wird folgendermaßen vorbelegt:

  • Ist die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ) und die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (BWAZ) ungleich Null, berechnet sich die VBE wie folgt:
    • VBE = IRWAZ dividiert durch BWAZ
  • Ist die IRWAZ gleich Null und / oder BWAZ gleich Null wird die VBE wie folgt eingetragen:
    • VBE = 1.00

Die Vollbeschäftigteneinheit (VBE) kann überschrieben werden. Die Übersichtsliste der VBE kann auch zur Übergabe an MS-Excel erfolgen.


Register "Vorbelegungen"

Hier können Sie die Vorbelegungen für alle Personen (aktive und / oder passive) im Personalstamm und im Lohnkonto des Vorjahres oder aktuellen Jahres neu ermitteln und einsehen.


Iststellenbewertung

Für die Iststellenbewertung ist festzulegen, woher die entsprechenden Stunden genommen werden sollen bzw. wie hoch die Bewertungsstunden sein sollen. Bei der Iststellenbewertung kann der Modus "IRWAZ bei Festangestellten" oder "Produktivstunden bei AN" eingestellt werden.

Hinweis:

Bitte achten Sie bei den Lohnarten auf die Einstellung "Verteilung Kostenstellen/-Kostenstellen/-träger" auf die Zuordnung Stunden, Betrag.


Urlaubsanspruch

Für die statistische Urlaubsverwaltung (nicht im Baulohn) sind die tariflichen Urlaubstage für das gesamte Jahr zu hinterlegen. Diese werden beim Jahreswechsel für das neue Jahr wieder bereitgestellt. Beim Eintritt innerhalb des Jahres ist der Resturlaubsanspruch für das laufende Jahr zu erfassen. Der Resturlaub des Vorjahres kann ebenfalls erfasst werden. Die Summen Urlaubsanspruch, gewährter Urlaub und Resturlaub werden automatisch nach der Abrechnung berechnet und angezeigt. Über die Bewegungsdaten werden die genommene Urlaubstage mit dem Bearbeitungsschlüssel (BS) 71 positiv erfasst.


Korrekturen

Korrektur Stammdaten

"Korrekturen von Stammdaten" werden erforderlich, wenn z.B. festgestellt wird, dass der Mitarbeiter mit einer falschen Krankenkasse oder einer falschen Steuerklasse in den Vormonaten

abgerechnet wurde. Ebenfalls ist eine Korrektur notwendig, wenn es sich um einen rückwirkenden Eintritt handelt.

Zur Durchführung der Korrektur ist der Button Neu anzuwählen und anschließend der Korrekturmonat auszuwählen und zu übernehmen. Müssen mehrere Monate korrigiert werden, kann entweder der Zeitraum für die Korrektur festgelegt werden oder es ist für jeden Monat ein neuer Datensatz unter "Korrekturen anlegen" zu erfassen. Anschließend sind in den entsprechenden Registerkarten die Änderungen vorzunehmen und zu speichern.

Bitte beachten:

Korrekturen können max. bis zum April des Vorjahres durchgeführt werden. Monate, in denen Ersatzleistungen wie KUG oder Saison KUG gezahlt wurden, können nicht rückwirkend korrigiert werden.

Die Korrekturen werden mit der laufenden Abrechnung durchgeführt und die Ergebnisse für die Steuer- und/oder SV-Berechung fließen ebenfalls in die laufende Auswertung ein.

Korrektur Altersvorsorge

Es werden alle "Pauschalbeträge" zur Direktversicherung, Zusatzversorgung und zur Versorgungskasse angezeigt. Der gesamte pauschalbesteuerte Betrag kann korrigiert werden. Für die Pauschalierung der Lohnsteuer bei Direktversicherungen und Zusatzversorgungskassen wird der verfügbare pauschal zu versteuernde Betrag verwendet. Durch Vortrag bzw. Korrektur kann somit die Pauschalgrenze verändert werden. Für Altersvorsorgeverträge ergeben sich steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche "Freibeträge". Für jeden Zweig kann der noch verfügbare Betrag korrigiert werden.

Korrektur Personalnummernverknüpfung

Die eingetragene Personalnummer ist der Vorgänger zur aktuellen Personalnummer. Diese Funktion findet Anwendung beim Wiedereintritt beim gleichen Arbeitgeber. Für die korrekte DEÜV-Meldung sollte immer eine neue Personalnummer für das neue Arbeitsverhältnis verwendet werden.

Konten und Kostenträger

individuelle Kontenzuweisung

Abweichend von den im Mandanten hinterlegten Verrechnungs-, Forderungs- und Verbindlichkeitskonten können je Mitarbeiter diese Konten individuell zugewiesen werden.

Bitte beachten:

Die Konten müssen vor Verwendung im Mandanten unter "Konten und Buchungstexte" angelegt sein.


Register "Allgemein"

Hier kann man auswählen, ob die Kontenzuweisung aus den Personaldaten oder aus den Mandantendaten übernommen wird.


Register "Konten"

Hier werden die Verrechnungs- und Verbindlichkeitskonten festgelegt.


Register "Kosten"

Hier werden die Kostenkonten festgelegt.


Register "Umlage/ Erstattung"

Hier werden die Kosten- und Verbindlichkeitskonten für den Umlagebeitrag der Pflichtkrankenkassen sowie für die Rückerstattungen und die Insolvenzgeldumlage festgelegt.


Register "KUG/ Bau/ Öffentlicher Dienst"

Für diese Bereiche können ebenfalls die Kosten- und Verbindlichkeitskonten individuell je Mitarbeiter hinterlegt werden.


Kostenträger

Einzutragen ist ein Sortierkriterium (1-15 stellig), das in der Buchungsliste ausgewertet wird.

Einstellungen von Auswertungen

Hinweistexte VDA / Personalanschreiben

Für jeden Mitarbeiter kann ein fest gespeicherter Standardtext für den Druck auf der Verdienstabrechnung gespeichert werden. Dieser Hinweistext erscheint auf der Verdienstabrechnung solange, bis er wieder gelöscht wird. Für den einmaligen Druck, der nach dem Monatswechsel wieder gelöscht wird, kann ebenfalls je Mitarbeiter ein individueller Text hinterlegt werden.

Bitte beachten:

Sonderzeichen ("", $, ?, & ,!,*,>, <, |) dürfen nicht verwendet werden.

Hinweis:

Für den Standardtext auf der Verdienstabrechnung ist die maximale Hinweistextlänge:

Formular 2 = 60 Zeichen

Formular 3 = 45 Zeichen

Formular 4 = 43 Zeichen

Gleiche Hinweistexte für alle Mitarbeitern können im Mandanten unter Auswertung > Hinweistexte hinterlegt werden.


Besondere Hinweise in der 1. Zeile des Adressfeldes, z.B. "Nur persönlich öffnen!", sind ebenfalls hinterlegbar (max. 30 Zeichen).


Register "Personalanschreiben"

Unter diese Registerkarte können Sie ein Adressvorblatt mit eigenem Anschreiben erstellen. Sie haben 8 Textzeilen mit je 80 Zeichen zur Verfügung).


Auswertungssteuerung

Auf der Verdienstabrechnung kann die Darstellung der Arbeitszeit individuell gesteuert werden. Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung:


Individuelle Darstellung der Arbeitszeit auf der Verdienstabrechnung

  • Übernahme der Arbeitszeit aus dem Mandantendaten
  • Ja = es wird die individuelle Arbeitszeit des Mitarbeiters dargestellt
  • Nein = es wird keine Arbeitszeit dargestellt


Arbeitsstunden bei Festbezügen aus Arbeitszeiten (AZ)

  • Keine Ermittlung
  • Ermittlung und Ausgabe auf Verdienstbescheinigung
  • Ermittlung ohne Ausgabe auf Verdienstbescheinigung


Hinweis:

Arbeitsstunden werden wie folgt ermittelt:

1. Menue PSD > Wöchentliche Sollarbeitszeit

2. Menue PSD > Monatliche tarifliche Arbetiszeit

3. Menue PSD > Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit > Individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (IRWAZ)

4. Menue MPD > Monatliche tarifliche Arbetiszeit

5. Menue MPD > Regelmäßige / Feste Arbeitszeit > Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit

zusätzliche Überweisungsträger

Je Mitarbeiter können bis zu neun weitere, zusätzliche Überweisungsträger (Zahlungsaufträge) erstellt werden. Anzugeben ist die Nettolohnart, für die der Überweisungsträger erstellt werden soll. Weiter anzugeben ist der Zahlungsempfänger sowie die dazugehörende Konto- bzw. Bankverbindung und der Verwendungszweck 1 und / oder 2.

Baulohn

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Allgemeine Angaben

Register "Branchenzuordnung"

Für die Abrechnung im Baugewerbe sind je Mitarbeiter einige Angaben notwendig. Je nach Branche können die Eingabemasken unterschiedlich aussehen. Für gewerbliche Mitarbeiter ist die Arbeitnehmernummer vom Sozialkassenausweis, die Arbeitnehmergruppe (Bau-Status), die Branche, die Art der Arbeit und der Mindestlohn einzutragen. Bei Angestellten ist nur die Arbeitnehmernummer, die Arbeitnehmergruppe (Bau-Status) und der Kennbuchstabe zu hinterlegen.

Folgende Buchstaben beim Bau-Status sind zu verwenden:

  • kein Angestellter
  • G = Gerüstbau
  • M = Malergewerbe
  • N = Bauhaupt-/ Baunebengewerbe
  • X = Angestellter Sonstiger

Seit 01.01.2016 gibt es grundsätzlich Zusatzversorgungsbeiträge für Angestellte.


Register "VWL"

Werden Vermögenswirksame Leistungen zum Abzug gebracht, ist zu kennzeichnen wie der Abzug ermittelt wird. In den meisten Fällen wird nach Festbetrag der Abzug erfolgen.


Register "Bearbeitungsvorschrift"

Hier können Sie je Mitarbeiter abweichende Bearbeitungsvorschriften auswählen und die Checkbox aktivieren:

  • Kalendarium auf Abrechnung ausgeben
  • Winterbaubeschäftigungsumlage für AN berechnen
  • Bei Dachdeckern- Urlaubstage ersetzen die AN- Winterbeschäftigungsumlage
  • 13. Monatseinkommen automatisch ermitteln

Weiterhin können Sie weitere Eingaben und Auswahlmöglichkeiten selektieren:

  • den Tarifstundenlohn 13. Monatseinkommen eintragen
  • direkte Urlaubseinlösung bei der Kasse (Nein, Abgeltung, Überleitung)


Register "ÜBG / Saison KUG / MUV"

Folgende Eingaben können hier gemacht werden:

  • Std ÜBG/ Ausfallgeld/ Beschäftigungsversicherung
  • Sollentgelt
  • Stundenlohn Saison KUG
  • Begrenzung Urlaubsausgleich
  • SKUG pro Ausfallstunde
  • SKUG Urlaubsverrechnung ( MPD Schlüssel, ja, nein)
  • SKUG AG-Vorausleistung (Stunden und Betrag)
  • SKUG Stundenlohn Mindesturlaubsvergütung (MUV)
  • Krank Stundenlohn Mindesturlaubsvergütung (MUV)

Für die Berechnung von Saison KUG ist standardmäßig keine zusätzliche Eingabe notwendig, außer es wird ein abweichender Stundenlohn benötigt (z.B. bei Zahlung von VWL nach geleisteten Stunden).

Bitte beachten:

Wird ein Sollentgelt eingetragen, ist die automatische Ermittlung aus den Lohnarten außer Kraft gesetzt und es wird dieser Betrag verwendet. Ein Eintrag sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen.

Die Saison-KUG / KUG-AG-Vorleistungsstunden und der Betrag werden nicht automatisch ausgeglichen. Der Arbeitgeber muss selbst dafür Sorge tragen, dass die Vorleistung nachgearbeitet bzw. zurückgezahlt wird. Der Ausgleich erfolgt dann durch manuelle Korrektur der Werte.


Register "Abweichende Konstanten"

Bei der Abrechnung vom Baunebengewerbe sind ggf. abweichende Konstanten zu hinterlegen:

  • Urlaubsanspruch in Prozent
  • Urlaubsausgleich Krankheit, Unfall, Wehrübung Euro je Tag
  • Urlaubsausgleich KUG/ Skug Euro je Stunde
  • Jahresurlaub Baunebengewerbe in Tagen


Register "GaLa"

Hier geben Sie das Datum zur Branchenzugehörigkeit Garten und Landschaftsbau (GaLa) ein.

Hinweis:

Ausführliche Anleitungen für die Registerkarten finden Sie unter Mandant > Branchenzuordnung > Person einrichten. Dort sind je nach Branche Anleitungen zur Einrichtung hinterlegt.

Lohnkonto Korrektur/Vortrag

Korrekturen (laufendes Kalenderjahr I, II) der Lohnkontowerte Bau können immer nur auf den Vormonat, der bereits abgerechnet wurde, vorgenommen werden. Es werden die Werte des abgerechneten Monats angezeigt. Korrekturen können entweder durch Aufgabe von Differenzen oder bei deaktivierter Differenzanzeige als Realwert eingegeben werden.

Vorträge (laufendes Kalenderjahr I, II sowie Vorträge Vorjahr) können erfasst werden.


Bitte beachten:

Korrekturen dürfen nur vor einer Erstabrechnung vorgenommen werden.


Beim Neueintritt von Mitarbeitern bzw. bei Mandantenübernahme sind die bereits angesparten Urlaubswerte vorzutragen. Hierbei ist für den Vortrag der Monat vor dem Abrechnungsmonat einzutragen. Bestehen noch Restansprüche aus dem Vorjahr, erfolgt der Vortrag in der entsprechenden Maske mit dem Monat "00".


Bitte beachten:

Der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr wird aus den Beschäftigungstagen automatisch ermittelt. Für die Abrechnung vom Urlaub gilt, dass nur soviel Urlaubstage genommen werden können, wie sich aus den Beschäftigungstagen ergeben. Ein Vorgriff ist nicht möglich.

Öffentlicher Dienst

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Entgelttabellen

Je Mitarbeiter können die Entgelttabellen verwaltet, Sonderzahlungen ermittelt und Umstellungen vom TVÜ zum TVÖD durchgeführt werden.

Register "TVöD/BAT"

Anzugeben ist die Entgelttabelle für den entsprechenden Tarifvertrag, wenn keine separaten Werte in den Festbezügen hinterlegt werden, das Beginndatum für die Tabelleneinstufung und ggf. eine zeitliche Begrenzung. Für die Höherstufung wird die Anzahl der Monate, gerechnet vom Gültig-ab-Datum bis zum Wechsel in die nächste Altersstufe eingegeben.


Hinweis:

Der Wechsel in die nächst höhere Stufe erfolgt automatisch. Im BAT/ BMTG wird mit der Höherstufung das gültig-ab-Datum aktualisiert und die Höhergruppierung wieder auf 24 Monate geschaltet. Eine weitere Eingabe ist dann nicht mehr nötig. Bei Eingabe von 99 wird die Automatik abgeschaltet. Eine Höhergruppierung findet dann nicht statt.


Hinweis:

Gültig ab 01/2016 - Höhergruppierung in 4 Monaten. Ab Monat Mai 2016 wird die nächste Altersstufe abgerechnet und dann wieder automatisch im Mai 2018 in die nächste Altersstufe gewechselt.

Die Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeldzahlung / Sonderzahlungen kann für jede Personalnummer individuell unterdrückt, mit anderen Beträgen bzw. einem prozentualen Anteil gezahlt werden oder auch, abweichend von den Tarifverträgen, zu einem anderen Termin ausbezahlt werden.


Register "TVÜ"

Für Mitarbeiter, die vom BAT zum TVöD übergeleitet wurden, findet man hier die neuen Bezüge für den Überleitungszeitraum. Über das Personalauflist kann für das Tarifgebiet Ost eine Anpassung der individuellen Zwischenstufen durchgeführt werden. Es wird das Vergleichsentgelt und der Besitzstand Kinder angepasst. Ist Kürzung des .... aktiviert, wird der Betrag entsprechend des Teilzeitfaktors gekürzt.


Register "Arbeitszeit"

Hier wird die wöchentliche Arbeitszeit des Mitarbeiters erfasst. In besonderen Fällen kann für den Mitarbeiter auch eine, von der betriebsüblichen Vollarbeitszeit abweichende, individuelle Vollarbeitszeit erfasst werden.


Register "ÖD"

Angaben zum Ehegattenanteil:

Hier ist der Ehegattenanteil im Ortszuschlag und die Teilzeitkürzung bei halben Ehegattenanteil anzugeben.


Angaben zum Kinderanteil / Sozialzuschlag:

Hier sind die Angaben zum Kinderanteil im Ortszuschlag zu hinterlegen.

Weitere Angaben zur Beurlaubung und zum Beschäftigungsverhältnis sind ebenfalls zu erfassen.


Register "Abweichungen"

Soll die Auszahlung auf einen Monat begrenzt werden, kann hier der Auszahlungsmonat ausgewählt werden. Außerdem kann hier eine abweichende Basislohnart für das Tabellenentgelt eingegeben werden.


Register "Kostenstelle"

Es können abweichende Kostenstellen und Kostenstellenzuordnungen für das Tabellenentgelte sowie die prozentuale Verteilung hinterlegt werden. Ohne Zuordnung werden die Entgeltlohnarten der Stammkostenstelle zugeordnet.


Register "Sonderzahlung ermitteln"

Für die Berechnung der Sonderzahlungen können hier die Parameter gesetzt werden.


Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren".


Register "Umstellung vom TVÜ zum TVÖD"

In dieser Maske erfolgt die Zuordnung der neuen Tabelle TVöD für Personen des TVÜ.


Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren".


Zusatzversorgungskasse (ZVK)

Für jeden Mitarbeiter muss die Teilnahme zur ZVK separat eingerichtet werden. Die wichtigsten Angaben sind das Gültig-ab-Datum und die Angabe zur Berechnung der Umlage. Weitere Angaben sind nur erforderlich, wenn sich Abweichungen zu den Einstellungen des Mandanten ergeben. Für die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes können abweichende Lohnarten eingetragen werden, wenn z.B. unterschiedliche Kontierungen vorgenommen werden. Die Empfängerbank wird aus dem Katalog der Bankverbindungen für den öffentlichen Dienst ausgewählt.

Hinweis:

Bitte beachten Sie auch die "Information" und "Hinweise zum Verfahren".


Versorgungsverband (VBLU)

Für jeden Mitarbeiter muss die Teilnahme zur VBLU separat eingerichtet werden. Die wichtigsten Angaben sind das Gültig-ab-Datum und die Angabe zur VBLU, sowie die Arbeitnehmernummer. Weitere Angaben sind nur erforderlich, wenn sich Abweichungen zu den Einstellungen im Mandanten ergeben. Die Empfängerbank wird aus dem Katalog der Bankverbindungen für den öffentlichen Dienst ausgewählt. Für die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds können abweichende Lohnarten eingetragen werden, wenn z.B. unterschiedliche Kontierungen vorgenommen werden.


Mandanteneinstellung ZVK und VBLU

Sie können hier die Angaben zur Berechnung und Abführung von Umlagebeiträgen für ZVK oder VBLU einstellen. Hier gelangen Sie ebenfalls zu den Grundeinstellungen für den öffentlichen Dienst.


Personaldaten für ZVE

Anzugeben ist die Mitgliedsnummer / ZVE Versicherungsnummer (10-stelliges Feld) des Mitarbeiters. Für den Verteilerschlüssel können im 20-stelligen Feld für das Meldewesen an die Zusatzversorgungskasse Zuordnungsmerkmale hinterlegt werden, wie z.B. Personalnummer und Kostenstelle. Bei besonderen Berufsgruppen ist die Angabe aus dem Katalog auszuwählen.

Für besondere Berufsgruppen gelten bei der Zusatzversorgungskasse abweichende Richtlinien.


Pausch - und Freibeträge

Hier werden die noch verfügbaren Pausch- und Freibeträge zur betrieblichen Altersvorsoge angezeigt. Diese können vor der Erstabrechnung noch korrigiert werden.


Sonderzahlungen ermitteln

Für die Berechnung der Sonderzahlungen können hier die Parameter gesetzt werden.

Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren".


Umstellung vom TVÜ zum TVöD

Register "Umstellung vom TVÜ zum TVÖD"

In dieser Maske erfolgt die Zuordnung der neuen Tabelle TVöD für Personen des TVÜ.

Hinweis:

Bitte beachten Sie die "Hinweise zum Verfahren".