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Version vom 21. September 2018, 12:22 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Meldewesen
Unfallversicherung - Sondermeldegründe
Aus gegebenem Anlass möchten wir hier noch einmal ein Thema aus dem Bereich der Unfallversicherung aufgreifen, welches uns auch innerhalb eines Jahres beschäftigen kann.
Neben dem Umlagelohnnachweis (UV-Meldegrund UV01), der nach abgeschlossener Dezemberabrechnung eines jeden Meldejahres abzugeben ist, gibt es sogenannte Sondermeldegründe für einen UV-Lohnnachweis.
Liegt ein entsprechender Anlass vor, so muss ein UV-Lohnnachweis auch unterjährig an den UV-Träger übermittelt werden.
Welche Sondermeldegründe gibt es? Aus welchem Anlass ist ein UV-Lohnnachweis mit einem Sondermeldegrund zu erstellen?
Meldegrund A05
- Einstellung eines Unternehmens
- Vollständige Einstellung eines Unternehmens.
- Änderung der Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers
- Änderung des Unternehmensgegenstandes eines Unternehmens, wenn der bisherige Unfallversicherungsträger für den neuen Gewerbezweig nicht mehr zuständig ist.
- Unternehmerwechsel / Wechsel der Rechtsform / Wechsel der Mitgliedsnummer
- Wird aufgrund eines Unternehmerwechsels eine neue Mitgliedsnummer vergeben, endet die Mitgliedsnummer des bisherigen Unternehmens.
- Der Lohnnachweis für das bisherige Unternehmen ist daher entsprechend der Betriebseinstellung mit Meldegrund UV05 abzugeben.
- Auch bei einem Wechsel der Rechtsform – z.B. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH – wird im Regelfall eine neue Mitgliedsnummer vergeben.
Meldegrund A06
- Wegfall einer meldenden/abrechnenden Stelle
- Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse
- Das Unternehmen wird nicht vollständig eingestellt, sondern lediglich ohne Beschäftigte fortgeführt.
- Achtung - dies gilt nur, soweit absehbar ist, dass im selben Jahr keine Beschäftigten mehr eingestellt werden.
- Systemwechsel
Meldegrund A08
- Insolvenz
- Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags auf Eröffnung.
Handling in LohnAs Kanzleilohn
*Fallbeispiel – vollständige Einstellung eines Unternehmens und Erstellung elektronischer Lohnnachweis mit Sondermeldegrund UV05
- Das Unternehmen hat zu Beginn des Meldejahres die Stammdatenabfrage (DSAS) für das betroffene Meldejahr durchgeführt.
- Die Rückmeldung des Unfallversicherungsträgers (DSSD) auf die Stammdatenabfrage liegt vor.
- Mandantenstamm -> Adressdaten -> Registerkarte Allgemein -> Feld Betriebsaufgabe
Im Feld Betriebsaufgabe zum, ist ein Datum zu hinterlegen. - Über Button Unfallversicherung (unter Feld Betriebsaufgabe zum) wird in die Angaben zur Unfallversicherung verlinkt.
- Es ist unterjährig ein elektronischer Lohnnachweis (DSLN) mit Sondermeldegrund (UV05) mit der letzten Entgeltabrechnung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides über das Ende der Zuständigkeit, zu übermitteln.
Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) -> Registerkarte DGUV-Verfahren Buchungsjahr -> Feld Meldegrund DSLN -> Auswahl Lohnnachweis Einstellung des Unternehmens/Änderung der formellen Zuständigkeit = Übersetzungstext UV05 - Über Button UV-Hilfsliste, Liste Lohnnachweis -> Button UV-Hilfsliste 2.0 für das betreffende Meldejahr erstellen und prüfen.
- UV-Liste Lohnnachweis erstellen.
- Beitragsabrechnung-UV erstellen.
- Registerkarte DGUV-Verfahren Buchungsjahr -> Button erstelle Datensatz elektronischer Lohnnachweis
- Meldewesen -> Registerkarte Meldungen DGUV -> Button DGUV elekt. Lohnnachweis in den Meldespool sowie DGUV Protokoll elekt. Lohnnachweis