Begriffsarchiv: Unterschied zwischen den Versionen
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Akademische Grade bzw. Hochschulgrade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule Hochschulen] aufgrund eines erfolgreich mit einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulpr%C3%BCfung Hochschulprüfung] abgeschlossenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Studium Studiums] oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung). Die angegebenen Zeiten beschreiben die Regelstudienzeit, wobei die tatsächliche Studiendauer erheblich abweichen kann. | Akademische Grade bzw. Hochschulgrade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschule Hochschulen] aufgrund eines erfolgreich mit einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschulpr%C3%BCfung Hochschulprüfung] abgeschlossenen [https://de.wikipedia.org/wiki/Studium Studiums] oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung). Die angegebenen Zeiten beschreiben die Regelstudienzeit, wobei die tatsächliche Studiendauer erheblich abweichen kann. |
Version vom 12. Februar 2018, 14:50 Uhr
Im Begriffsarchiv werden alle Lohn-Begriffe behandelt, die in LohnAs verwendet werden.
Inhaltsverzeichnis
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Mandant
Ein Mandant ist ein Firma.
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Mandantennamen
Person
Die Person ist jemand, der in einem Beschäftigungsverhältnis mit einen Mandanten steht.
Akademischer Titel
Akademische Grade bzw. Hochschulgrade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen aufgrund eines erfolgreich mit einer Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben werden und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung). Die angegebenen Zeiten beschreiben die Regelstudienzeit, wobei die tatsächliche Studiendauer erheblich abweichen kann.